Kosten und Kostenträger
Gesetzliche Krankenversicherung
Im Regelfall werden die Kosten einer Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung dabei ist, dass die Therapie aufgrund einer entsprechenden Diagnose sinnvoll erscheint, es sich um ein anerkanntes Therapieverfahren wie z.B. Verhaltenstherapie handelt und die Therapie von einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten mit kassenärzlicher Zulassung durchgeführt wird.
Privatpatienten
Die privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten einer Psychotherapie im Regelfall nach dem im individuellen Versicherungstarif vereinbarten Stundenumfang. Der Leistungsumfang kann bei der Versicherung abgefragt werden.
Im Falle einer Beamtung wird ein Teil der Kosten häufig von der Beihilfestelle getragen.
Die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Sie haben auch die Möglichkeit Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall sind für Sie keine Formalitäten oder Antragsverfahren nötig. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Paartherapie und Eheberatung sind in Deutschland leider keine Krankenkassenleistungen.